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Passagierrechte am Flughafen Ibiza

Was steht dir zu, wenn dein Flug Verspätung hat, gestrichen wird oder dir das Einsteigen verweigert wird, und bei wem musst du deinen Anspruch geltend machen?

Verspätungen, Flugausfälle und Überbuchungen

Wenn dein Flug vom Flughafen Ibiza abfliegt oder dort landet und verspätet ist, gestrichen wird oder dir das Einsteigen verweigert wird, hast du Rechte, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt sind. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Dieses Recht gilt gegenüber der Fluggesellschaft, nicht gegenüber dem Flughafen: Aena verwaltet die Infrastruktur, nicht die Flüge.

Was genau steht dir zu?

Betreuungsanspruch. Ab einer bestimmten Verspätung muss die Fluggesellschaft Essen und Getränke entsprechend der Wartezeit, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Unterkunft und Transport anbieten, falls die Wartezeit eine Übernachtung erforderlich macht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verspätung von ihr verschuldet wurde.

Recht auf Rückerstattung oder alternative Beförderung. Bei längeren Verspätungen und bei Ausfällen kannst du wählen, ob du den Ticketpreis erstattet bekommen möchtest oder so schnell wie möglich an dein Ziel gebracht werden möchtest.

Finanzielle Entschädigung. Das ist der Teil, über den man am wenigsten weiß und der einen Haken hat: Sie steht dir bei Flugausfällen, Nichtbeförderungen und langen Verspätungen bei der Ankunft zu, wobei die Höhe von der Flugstrecke abhängt. Sie entfällt jedoch, wenn die Ursache in außergewöhnlichen Umständen liegt – Wetter, Luftraumsperrung, Streiks, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Auf einer Insel wie Ibiza, wo sich die Saison auf einen kurzen Zeitraum konzentriert, spielen Wetterereignisse und Überlastung des Luftraums eine größere Rolle als an anderen Flughäfen.

So reichst du eine Beschwerde ein: Zunächst schriftlich bei der Fluggesellschaft. Wenn diese nicht fristgerecht antwortet oder dich die Antwort nicht zufriedenstellt, ist in Spanien die staatliche Flugsicherheitsbehörde (AESA) zuständig. Bewahre immer deine Bordkarte und alle Belege für deine Ausgaben auf.

Häufige Fragen

Nur bei langen Verspätungen bei der Ankunft und sofern die Ursache nicht in außergewöhnlichen Umständen liegt. Der Betrag hängt von der Flugstrecke ab. Die Betreuung – Essen, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten – steht dir unabhängig von der Ursache zu.

Immer an die Fluggesellschaft. Der Flughafen verwaltet die Infrastruktur; der Flug, die Verspätung und dein Ticket liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft.

Die zuständige Behörde in Spanien ist AESA, die staatliche Flugsicherheitsbehörde. Bevor du dich an sie wendest, musst du zunächst eine schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht und deren Antwortfrist abgewartet haben.

Auf der Ankunfts- und der Abflugtafel kannst du den Unterschied zwischen der geplanten und der voraussichtlichen Zeit sehen. Bei einer Reklamation zählt die tatsächliche Zeit der Türöffnung, die von der Fluggesellschaft bestätigt wird.

Das hier ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, keine Rechtsberatung. In einem konkreten Fall gelten der Wortlaut der Verordnung selbst und die offiziellen Informationen von AESA.

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